Prüfungsteile
Schwimmen und Tauchen an der PAP: 200 Meter
Schwimmen und Tauchen an der PAP, Hitzkirch: 200 m im Becken von 20 m, Tauchdistanz und Gesamtzeit gleich gewertet. Ein Versuch. Die AGB setzen keine Sportnote.
Redaktion Test Polizeiaspirant, aktualisiert am 21. Oktober 2026, 14 Min. Lesezeit
Eine Station, zwei Wertungen
Abschnitt 4 der Weisungen heisst «4. Schwimmen und Tauchen». Für Aspirantinnen und Aspiranten steht dort eine Station der Polizeilichen Anforderungsprüfung, nicht zwei getrennte Tage. Gewertet wird gleichermassen, wie weit getaucht wird und wie lange die Gesamtdistanz dauert. Daraus entstehen zwei Noten. Ein Mittelwert aus beiden steht in Abschnitt 4 nicht.
Weder die Korps noch die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch betreiben test-polizeiaspirant.ch. Die Redaktion gehört nicht zur Polizeischule. Sie nimmt Schwimmen und Tauchen nicht ab, sie vergibt keine Note, sie führt keine Anmeldung, und ein Ergebnis sagt sie nicht zu.
Am 21. Oktober 2026 wurden drei Texte geöffnet. Ablauf und beide Skalen stehen in Abschnitt 4 der Weisungen Sporttests, auf den Seiten 10 bis 12. Die Seite Vorbereitung nennt Tauchen/Schwimmen in der Klammer zur physischen Leistungsfähigkeit und beschreibt das Becken nicht. Gebühr, Bescheinigung und Gültigkeit stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erzeugt am 26. Februar 2026. Ein Satz, den keiner der drei Texte trägt, trägt auch diese Seite nicht.
Tauchen/Schwimmen, einer von vier Namen
Die Seite Vorbereitung, gelesen am 21. Oktober 2026, listet die Inhalte des Prüfungstags. Unter der physischen Leistungsfähigkeit steht in einer Klammer: 12'-Lauf, Hindernisbahn, Personenbergung, Tauchen/Schwimmen. Allein der letzte Eintrag wird hier ausgeführt.
In der Klammer steht Tauchen/Schwimmen. In den Weisungen steht die Überschrift Schwimmen und Tauchen. Dieselbe Station, zwei Wortfolgen. Für den Ablauf zählt Abschnitt 4, nicht die Reihenfolge in der Klammer.
Für den Sport legt die Seite die Prüfungsweisungen bereit und verweist daneben auf die AGB. Als streng bezeichnet sie die Leistungsbewertungen der Polizeilichen Anforderungsprüfung. Wertungstabellen, so der Satz dort, stehen in den Prüfungsweisungen. Becken, Kommando und Skalen fehlen auf der Seite Vorbereitung.
Dort steht ausserdem ein Hinweis zu kommerziellen Lernplattformen für Eignungstests der Polizei: explizit nicht empfohlen, wegen hoher Kosten und ohne direkten Mehrwert für die Vorbereitung auf die Polizeiliche Anforderungsprüfung. Die Sätze auf dieser Seite ersetzen die Weisungen nicht. Eine Anmeldung wird hier nicht entgegengenommen.
Zwei Links auf AGB liegen auf der Seite Vorbereitung. Unter «Wichtige Dokumente» heisst die Datei 20260226_PAP_AGB.pdf. Aus ihr allein stammen hier Gebühr und Bescheinigung. Erzeugt wurde sie am 26. Februar 2026. Der andere Link trägt 20260101 im Pfad. Diese Datei bleibt ungeöffnet, zitiert wird daraus nichts. Im Dokumenttitel der geöffneten Datei steht noch 20240125_PAP_AGB. Gezählt wird das Erzeugungsdatum, nicht die ältere Zahl im Titel.
Zwölf Seiten hat das PDF der Weisungen. Auf den Seiten 10, 11 und 12 ist «Polizeiliche Anforderungsprüfung, Stand 01.06.2021» aufgedruckt. Der Dateiname beginnt mit 20240615. Die Dateiinformation nennt als Erzeugung den 11. Juni 2024. Ein neuer Stand wird daraus nicht abgeleitet. Es gilt der aufgedruckte 1. Juni 2021.
Eine Strasse und einen Beckennamen drucken die Seiten 10 bis 12 nicht. Hitzkirch steht dort nicht als Adresse des Wassers. In den AGB fällt die Polizeiliche Anforderungsprüfung an der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch unter den Geltungsbereich. Der Gerichtsstand ist 6285 Hitzkirch. Das ist der Gerichtsstand, keine Bahnnummer im Becken.
Drei Stationen aus derselben Klammer haben eigene Seiten. Der Lauf: 12-Minuten-Lauf an der PAP. Die Bahn: Hindernisbahn der PAP in Hitzkirch. Die Puppe: Personenbergung an der PAP. Distanzen, Hindernisse und Sekunden dieser drei Seiten werden hier nicht wiederholt.
Ein Link auf der Seite Vorbereitung öffnet den Ordner «Videos Hindernisbahn/Personenbergung». Abschnitt 4 nennt weder Film noch QR-Code. Einen Videoinhalt zum Schwimmen gibt es hier nicht.
200m gesamt, Becken 20m lang
Abschnitt 4.1, «Prüfungsaufbau», lautet: es wird eine Distanz von insgesamt 200m in einem 20m langen Schwimmbecken absolviert. Die Weisungen schreiben 200m und 20m ohne Leerzeichen. «Langen» meint die Länge des Beckens. Eine Breite druckt Abschnitt 4 nicht.
Nach dem Start wird so weit wie möglich getaucht. Gleich nach dem Auftauchen wird die verbleibende Strecke schwimmend zurückgelegt. Die Tauchdistanz und die Gesamtzeit über 200m werden gleichermassen gewertet. Somit ergeben sich zwei Wertungen, eine aus der Tauchdistanz und eine weitere Wertung aus der benötigten Zeit für die Gesamtdistanz über 200m.
«Verbleibende Strecke» heisst: der Rest bis zur Gesamtdistanz, nicht 200m zusätzlich zur Tauchstrecke. Die Fussnote der Zeittabelle auf Seite 12 sagt dasselbe in anderer Form. Die Schwimmzeit schliesst das Streckentauchen ein, für 200m Gesamtdistanz.
Gleichermassen heisst hier: zwei Wertungen, nicht eine davon gestrichen. Einen Durchschnitt der beiden Noten druckt Abschnitt 4 nicht. Er sagt auch nicht, dass die tiefere Note allein zählt, und nicht, dass beide Noten eine gemeinsame Schwelle erreichen müssen. Eine solche Rechnung steht hier ebenfalls nicht.
Die Zeile der Note 6 beim Streckentauchen nennt 35 m. Das Becken ist 20m lang. 35 m liegt über dieser Länge. Abschnitt 4.2 beschreibt nicht, wie eine Tauchdistanz über eine Bahnlänge hinaus an der Wand gemessen wird. Die Wenderegel steht in Abschnitt 4.3, in der Schwimmbeschreibung. Eine eigene Tauchwende setzt diese Seite daraus nicht zusammen. Eine Bahnenzahl druckt Abschnitt 4 nicht.
Einschwimmen, ein Versuch, Bauchlage
Unter dem Aufbau von Abschnitt 4.1 stehen fünf Punkte. Sie gelten dieser Station, so wie sie dort stehen. Eine Sanktion neben einem Verbot druckt keiner der fünf Punkte.
- Einschwimmen 5 Minuten. Der Punkt sagt nicht, dass diese Minuten in der Zeit über 200m stecken, und er sagt nicht, dass sie ausgelassen werden dürfen. Die Fussnote der Zeittabelle nennt das Streckentauchen in der Schwimmzeit. Die fünf Minuten nennt sie nicht.
- Jeder und jede Teilnehmende hat 1 Versuch. Die Weisungen formulieren «Jeder/jede Teilnehmende hat 1 Versuch.» Einen zweiten Start nach einem Fehlstart druckt der Punkt nicht.
- Es sind alle Schwimmstile in Bauchlage zugelassen. Eine andere Lage nennt der Punkt nicht, und eine Folge für eine andere Lage nennt er auch nicht.
- Schwimmbrillen und Badekappen sind erlaubt. Der Punkt schreibt sie nicht als Pflicht.
- Auftriebserzeugende Anzüge, Nasenklemmen und Ohrstöpsel sind nicht erlaubt. Drei Gegenstände, nicht eine offene Liste. Flossen nennt der Punkt nicht. Diese Seite ergänzt keine Flossenregel.
Start im Stehbereich, Distanz bis zum ersten Luftholen
Abschnitt 4.2 heisst «Prüfungsbeschreibung Tauchen». Gestartet wird am Beckenrand des Stehbereichs direkt im Wasser. Ein Startsprung vom Rand steht in diesem Abschnitt nicht. Der Start liegt im Wasser.
Nach dem Kommando «Achtung, fertig, los» des Prüfungsexperten wird so weit wie möglich getaucht. Das Kommando schreiben die Weisungen dem Prüfungsexperten zu. Das Abstossen am Beckenrand ist erlaubt.
Als Tauchdistanz gilt die Strecke in Metern nach dem Abtauchen bis zum ersten Luftholen an der Wasseroberfläche, sofern vorher kein Körperteil oberhalb der Hüfte die Wasseroberfläche durchstösst. Der Satz trägt zwei Bedingungen. Gezählt wird bis zum ersten Luftholen an der Oberfläche. Vorher darf kein Körperteil oberhalb der Hüfte die Oberfläche durchstossen haben. Das Verb in den Weisungen lautet «durchstösst».
«So weit wie möglich» ist die Anweisung in Abschnitt 4.2. Eine Mindestmeterzahl steht in diesem Abschnitt nicht. Die Skala auf Seite 11 ist ein anderer Text. Diese Seite klebt die Zeile «genügend» nicht als Pflicht in den Startsatz.
Wie die Meter am Beckenboden markiert sind, druckt Abschnitt 4.2 nicht. Eine Marke erfindet diese Seite nicht.
Der Rest der Strecke, die Uhr läuft an der Wende
Abschnitt 4.3 heisst «Prüfungsbeschreibung Schwimmen». Nach dem Auftauchen wird der Rest der 200m-Strecke schwimmend zurückgelegt. «Gleich nach dem Auftauchen» steht schon im Aufbau. Eine Pause zwischen Auftauchen und Weiterschwimmen druckt Abschnitt 4 nicht.
Während der ganzen Prüfung darf nicht am Beckenboden abgestanden werden. Der Satz steht in der Schwimmbeschreibung und spricht von der ganzen Prüfung. Eine andere Station des Tages liegt nicht in diesem Becken. Diese Seite verschiebt den Satz nicht auf den Lauf, die Bahn oder die Puppe. Einen Zeitzuschlag für das Abstehen druckt Abschnitt 4 nicht.
Beim Wenden darf am Beckenrand abgestossen oder pausiert werden. In Klammern steht: die Zeit läuft jedoch weiter. Die Pause an der Wand stoppt die Uhr nicht. Das Abstossen beim Tauchstart und das Abstossen an der Wende sind zwei Sätze, einer in 4.2, einer in 4.3. Diese Seite zieht sie nicht zu einer einzigen Technik zusammen.
Zwei Tabellen, dieselben Zahlen in beiden Spalten
Seite 11 druckt die Wertungstabelle Streckentauchen. Seite 12 druckt die Wertungstabelle Schwimmen 200m. Es sind zwei Skalen. «Streckentauchen» ist der Name der Distanztafel, nicht ein zweiter Prüfungstag neben Abschnitt 4.
Beide Tafeln haben die Spalten Männer und Frauen, daneben die Note. Auf jeder gedruckten Zeile der Seiten 11 und 12 steht in der Spalte Männer dieselbe Zahl wie in der Spalte Frauen. Die Spalten bleiben getrennt. Eine eigene Frauenskala neben diesen Zahlen drucken die Seiten nicht.
Diese Seite übernimmt keine der beiden Tafeln. Sie nennt je drei Zeilen und die Nachbarzeile, die sich mit der Note 1 oder mit dem Wort «genügend» verwechseln lässt. Alle übrigen Noten bleiben in den Weisungen. Am unteren Ende beider Tafeln folgen die Noten nicht durchgehend in Zehntelschritten. Eine Zeit oder eine Distanz zwischen zwei gedruckten Zeilen erhält hier keine Note.
Andere Zeilen tragen weitere Wörter. Diese Seite übernimmt diese Wörter nicht.
Streckentauchen: abgerundet, Note 6 bei 35 m
Die Fussnote der Seite 11 lautet: es gilt nur die erreichte Distanz (m). Die Werte werden auf die nächste Stufe abgerundet. Das Wort «immer» steht in dieser Fussnote nicht. Ein Rechenbeispiel steht dort auch nicht. Eine Distanz, die nicht gedruckt ist, ordnet diese Seite nicht ein.
Die Zeile der Note 6 nennt 35 m in der Spalte Männer und 35 m in der Spalte Frauen. Daneben steht «hervorragend».
Die Zeile der Note 4 nennt 15 m und 15 m. Daneben steht «genügend». Nur diese Zeile trägt das Wort. Dass jede längere Distanz es ebenfalls trüge, steht in den Weisungen nicht. Ein Urteil über die ganze Polizeiliche Anforderungsprüfung steht an der Tafel nicht.
Unter der Note 4 folgt sogleich die Note 3.9, 14 m und 14 m. Auf dieser Zeile steht «ungenügend». Es ist das Wort dieser Zeile. Die AGB verwenden es hier nicht.
Die Note 1 nennt 0 m und 0 m. Darüber liegt die Note 1.5 mit 1 m und 1 m. Wer genau 1 m taucht, liegt auf der Note 1.5 und nicht auf der Note 1. Die Note 1 dieser Tafel ist allein 0 m. Neben der 0 steht weder hervorragend noch genügend.
| Note | Männer | Frauen | Wort auf der Zeile |
|---|---|---|---|
| 6 | 35 m | 35 m | hervorragend |
| 4 | 15 m | 15 m | genügend |
| 1 | 0 m | 0 m | kein Wort |
Schwimmen 200m: aufgerundet, Note 6 bei 2:30
Zwei Fussnoten stehen unter der Tabelle auf Seite 12. Die erste: die Schwimmzeit inkl. Streckentauchen in Minuten:Sekunden für 200m Gesamtdistanz. Die zweite: die Schwimmzeit inkl. Streckentauchen wird auf die nächste Stufe aufgerundet. Auch hier fehlt das Wort «immer». Ein Rechenbeispiel fehlt ebenfalls. Die Richtung ist die andere als auf Seite 11: die Distanz wird abgerundet, die Zeit wird aufgerundet. Eine Zeit zwischen zwei gedruckten Zeilen erhält hier keine Note.
Die Zeit der Fussnote schliesst das Streckentauchen ein. Sie ist nicht die Zeit nur für den geschwommenen Rest. Die Distanz der Fussnote ist die Gesamtdistanz von 200m.
Die Zeile der Note 6 nennt 2:30 in beiden Spalten. Daneben steht «hervorragend».
Die Zeile der Note 4 nennt 5:00 in beiden Spalten. Daneben steht «genügend». Das Wort sitzt auf dieser Uhrzeit. Auf der Distanztafel sitzt dasselbe Wort bei 15 m, nicht bei einer Zeit. Die Weisungen schieben es nicht von selbst auf jede schnellere Zeit.
Unter der Note 4 folgt sogleich die Note 3.9, 5:08 in beiden Spalten. Auf dieser Zeile steht «ungenügend». Auch das ist nur die Zeilenbeschriftung. In den AGB kommt «ungenügend» nicht vor.
Die Note 1.5 nennt 8:18 in beiden Spalten. Die Note 1 setzt davor ein Grösser-als-Zeichen, also mehr als 8:18, ebenfalls in beiden Spalten. Genau 8:18 bleibt die Note 1.5. Erst was darüber hinausgeht, ist die Note 1. Wer 8:18 der Note 1 zuschlägt, liest die Zeile nicht, die darüber steht. Neben der Note 1 steht weder genügend noch hervorragend.
| Note | Männer | Frauen | Wort auf der Zeile |
|---|---|---|---|
| 6 | 2:30 | 2:30 | hervorragend |
| 4 | 5:00 | 5:00 | genügend |
| 1 | > 8:18 | > 8:18 | kein Wort |
Gebühr und Bescheinigung, ohne Meter und ohne Zeit
Die AGB gelten der Teilnahme an der Polizeilichen Anforderungsprüfung. Meter und Schwimmzeit kommen darin nicht vor. Gebühr, Bescheinigung und Wiederholung betreffen die Prüfung im Ganzen. Sie liegen neben dem einen Versuch dieser Station und ersetzen ihn nicht.
Die AGB stellen die Polizeiliche Anforderungsprüfung als Initiative dieser Polizeikorps vor.
- Kantonspolizei Nidwalden
- Kantonspolizei Obwalden
- Kantonspolizei Schwyz
- Kantonspolizei Uri
- Luzerner Polizei
- SBB Transportpolizei
- Aargauer Regionalpolizeien
- Zuger Polizei
CHF 180.-, dann erst der Termin
CHF 180.- beträgt die Prüfungsgebühr. Die Mittagsverpflegung ist darin enthalten. Geschuldet ist der Betrag direkt nach der Registrierung, die Zahlung läuft online. Solange die Gebühr offen ist, lässt sich kein Termin wählen.
Bestätigte Termine binden, ebenso das Aufgebot. Liegt ein Grund vor, den Sie nachweisbar nicht verschuldet haben, ist die Verschiebung bei der Administration der Polizeilichen Anforderungsprüfung unverzüglich anzumelden. Im Online-Zugang bleibt eine Änderung möglich, bis 14 Tage vor dem Termin. Wer ohne Begründung nicht erscheint, verliert die Gebühr, die schon entrichtet ist. Die Administration behält sich jederzeit vor, einen Termin zu annullieren. Kommende Daten stehen in der gelesenen Datei nicht, und hier stehen sie auch nicht.
Bescheinigung ohne Resultate, zwei Jahre
Ist die Prüfung geschlossen, bekommen Sie vor Ort eine Teilnahmebescheinigung. Resultate stehen nicht darauf. Dem Bewerbungsdossier bei einem der genannten Korps ist sie zwingend beizulegen.
Schriftliche Leistungsnachweise werden nicht abgegeben. Über die Resultate, die Sie erzielt haben, erteilt die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch keine Auskunft. Eine mündliche Resultatübersicht gibt es nur, wenn eines der genannten Korps Sie in ein Rekrutierungsverfahren aufnimmt, und sie kommt von diesem Korps. Die AGB sagen nicht, jede Person nehme am Prüfungstag eine Note auf Papier mit.
Erlaubt ist der Schule, die Ergebnisse für den Bewerbungsprozess an die Korps zu geben. Eine Empfehlung zur Anstellung gibt sie nicht ab, weder an die Teilnehmenden noch an die Korps. Über die Rekrutierung entscheiden in jedem Fall die Polizeikorps.
Erfasst werden nur die Personalien und die erzielten Ergebnisse. Daten, welche die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch dabei gespeichert hat, werden nach 4 Jahren gelöscht.
Ab dem Ausstellungsdatum gilt die Teilnahmebescheinigung 2 Jahre.
Ein Versuch hier, Wiederholung der ganzen PAP dort
Abschnitt 4 lässt an dieser Station einen Versuch zu. Für die Polizeiliche Anforderungsprüfung insgesamt gilt in den AGB: wiederholt werden kann sie beliebig oft. Einzige Ausnahme ist der Prüfungsteil «Psychologische Eignungsprüfung PET», höchstens zweimal. Dieser Teil ist nicht das Schwimmen und nicht das Tauchen. Weiteres zum PET folgt hier nicht.
Bei einer Wiederholung zählen die Resultate, die dann aktuell sind. CHF 180.- wird für jede Wiederholung der ganzen Prüfung neu erhoben. Die 5 Minuten Einschwimmen sind keine zweite PAP. Eine eigene Gebühr für einen zweiten Schwimmversuch sehen die AGB nicht vor, und Abschnitt 4 sieht den zweiten Versuch nicht vor.
Nicht zu 100% absolvieren, aus medizinischen Gründen und am Prüfungstag: dann erlauben die AGB, offene Teilprüfungen an einem anderen Termin ohne Kosten nachzuholen. Ein Arztzeugnis ist zwingend. Noten und Meter nennt dieser Absatz nicht.
Häufige Fragen
Die Antworten bleiben bei dem, was oben schon steht. Eine Meterzahl, die oben fehlt, fehlt auch hier.
Wie viele Versuche habe ich, und darf die PAP wiederholt werden?
An dieser Station gibt es 1 Versuch. Die ganze Polizeiliche Anforderungsprüfung kann daneben beliebig oft wiederholt werden. Bei jeder solchen Wiederholung wird erneut CHF 180.- fällig. Höchstens zweimal gilt nur für den Prüfungsteil Psychologische Eignungsprüfung PET. Schwimmen und Tauchen gehören nicht zu dieser Ausnahme.
Welche Lage, welche Ausrüstung?
Zugelassen sind alle Schwimmstile in Bauchlage. Schwimmbrillen und Badekappen sind erlaubt, nicht als Pflicht formuliert. Auftriebserzeugende Anzüge, Nasenklemmen und Ohrstöpsel sind nicht erlaubt. Der Start erfolgt am Beckenrand des Stehbereichs direkt im Wasser, nach dem Kommando «Achtung, fertig, los» des Prüfungsexperten. Das Abstossen am Beckenrand ist erlaubt.
Wann endet die Tauchdistanz, und stoppt die Uhr an der Wende?
Die Tauchdistanz läuft nach dem Abtauchen bis zum ersten Luftholen an der Wasseroberfläche, sofern vorher kein Körperteil oberhalb der Hüfte die Oberfläche durchstösst. Danach wird der Rest der 200m geschwommen. An der Wende darf abgestossen oder pausiert werden. Die Zeit läuft weiter. Am Beckenboden abstehen ist während der ganzen Prüfung nicht erlaubt. Die Schwimmzeit der Seite 12 schliesst das Streckentauchen ein und gilt für 200m Gesamtdistanz.
Ist die Note 4 die Grenze, und was ist genau 8:18?
Nein. Eine Sportnote enthalten die AGB nicht. Distanztafel: Note 6 bei 35 m, Wort hervorragend, Note 4 bei 15 m, Wort genügend, Note 1 bei 0 m. Genau 1 m ist die Note 1.5. Zeittafel: Note 6 bei 2:30, Note 4 bei 5:00, Note 1 erst jenseits von 8:18. Genau 8:18 bleibt die Note 1.5. Männer und Frauen tragen dieselben Zahlen. Abgerundet wird die Distanz auf die nächste Stufe, aufgerundet die Zeit. Resultate druckt die Bescheinigung nicht. Gültig bleibt sie 2 Jahre, gezählt ab dem Tag der Ausstellung.
Das Wichtigste
Schwimmen und Tauchen der Polizeilichen Anforderungsprüfung ist in den Weisungen eine Station. Insgesamt 200m werden in einem 20m langen Becken absolviert. Nach dem Start wird so weit wie möglich getaucht, gleich danach der Rest geschwommen. Tauchdistanz und Gesamtzeit zählen gleichermassen. Es entstehen zwei Noten, kein Mittelwert. Es gibt einen Versuch. Das Einschwimmen dauert 5 Minuten. Alle Schwimmstile in Bauchlage sind zugelassen. Schwimmbrillen und Badekappen sind erlaubt. Auftriebserzeugende Anzüge, Nasenklemmen und Ohrstöpsel sind es nicht.
Der Start liegt am Beckenrand des Stehbereichs, direkt im Wasser, auf das Kommando «Achtung, fertig, los». Die Tauchdistanz endet beim ersten Luftholen, sofern vorher kein Körperteil oberhalb der Hüfte die Oberfläche durchstösst. Am Beckenboden wird nicht abgestanden. An der Wende darf abgestossen oder pausiert werden, die Uhr läuft weiter.
Männer und Frauen haben auf den Seiten 11 und 12 dieselben Zahlen. Beim Streckentauchen, abgerundet, liegt die Note 6 bei 35 m, das Wort hervorragend, die Note 4 bei 15 m, das Wort genügend, die Note 1 bei 0 m. Genau 1 m ist die Note 1.5. Beim Schwimmen über 200m, Zeit inklusive Tauchen, aufgerundet, liegt die Note 6 bei 2:30, die Note 4 bei 5:00, die Note 1 jenseits von 8:18. Genau 8:18 ist die Note 1.5. Die vollen Tafeln bleiben in den Weisungen. Eine Bestehensnote setzen die AGB nicht.
Resultate fehlen auf der Teilnahmebescheinigung. Zwei Jahre gilt sie ab dem Ausstellungsdatum. CHF 180.- ist die Gebühr, die Mittagsverpflegung inbegriffen. Hinter dieser Redaktion steht kein Korps und nicht die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch. Die Station wird hier nicht abgenommen. Zugesagt werden weder Meter noch eine Zeit.
Quellen
- Weisungen Sporttests, Abschnitt 4 Schwimmen und Tauchen, Seiten 10 bis 12 inklusive beider Wertungstabellen, gedruckter Stand 1. Juni 2021, Datei 20240615_PAP4_Weisungen_Sporttests.pdf, 12 Seiten, gelesen am 21. Oktober 2026, Polizeiliche Anforderungsprüfung
- Seite Vorbereitung, zukunftpolizei.ch, gelesen am 21. Oktober 2026: Tauchen/Schwimmen als einer von vier Namen der physischen Leistungsfähigkeit, ohne Beschreibung des Beckens, zukunftpolizei.ch
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Polizeiliche Anforderungsprüfung, Datei 20260226_PAP_AGB.pdf, erzeugt am 26. Februar 2026, gelesen am 21. Oktober 2026. Keine Note für Schwimmen oder Tauchen, Polizeiliche Anforderungsprüfung