Prüfungsteile
Personenbergung an der PAP: 70 kg über 10 Meter
Personenbergung an der PAP: Rettungspuppe RL70, 70 kg, 10 m über den Hallenboden, zwei Durchgänge. Auszug der Skala. Die AGB setzen keine Sportnote.
Redaktion Test Polizeiaspirant, aktualisiert am 21. Oktober 2026, 12 Min. Lesezeit
Nur die Personenbergung, ohne Uhr auf dieser Seite
Hier steht der Sporttest Personenbergung aus Abschnitt 3 der Weisungen zur Polizeilichen Anforderungsprüfung. Aspirantinnen und Aspiranten können den gedruckten Ablauf nachlesen, bevor sie an der Station stehen: welche Puppe, welche Distanz, welches Kommando, und welche Zeile der Skala das Wort «genügend» trägt.
Eine Verbindung zu den Korps hat test-polizeiaspirant.ch nicht. Eine Verbindung zur Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch hat die Website ebenfalls nicht. Die Redaktion ist nicht die Polizeischule. Sie führt den Sporttest nicht durch, sie stellt keine Note aus, sie nimmt keine Anmeldung an, und sie verspricht kein Ergebnis.
Drei Texte wurden am 21. Oktober 2026 geöffnet. Ablauf und Skala stehen in Abschnitt 3 der Weisungen Sporttests, Seiten 8 und 9. Die Seite Vorbereitung setzt die Personenbergung in den Prüfungstag und beschreibt den Zug über den Hallenboden nicht. Gebühr, Bescheinigung und Gültigkeit stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datei erzeugt am 26. Februar 2026. Was diese drei Texte nicht sagen, sagt diese Seite nicht.
Vier Namen, ausgeführt wird einer
Die Seite Vorbereitung, gelesen am 21. Oktober 2026, zählt die Inhalte des Prüfungstags auf. Bei der physischen Leistungsfähigkeit steht eine Klammer mit vier Namen: 12'-Lauf, Hindernisbahn, Personenbergung, Tauchen/Schwimmen. Diese Seite führt nur die Personenbergung aus.
Für den Sport verweist dieselbe Seite auf die Prüfungsweisungen und bittet, die AGB zu lesen. Die Leistungsbewertungen der Polizeilichen Anforderungsprüfung nennt sie streng. Die Wertungstabellen, so ihr Satz, sind in den Prüfungsweisungen enthalten.
Abgeraten wird dort von kommerziellen Lernplattformen im Web. Gemeint sind Angebote für Eignungstests der Polizei: die Seite sagt, sie seien explizit nicht empfohlen. Als Gründe stehen hohe Kosten und ein fehlender direkter Mehrwert. Diese Seite folgt den drei Dokumenten, ohne an ihre Stelle zu treten, und sie nimmt keine Anmeldung an.
Auf der Seite Vorbereitung liegen zwei Links auf AGB. Der Download unter «Wichtige Dokumente» heisst 20260226_PAP_AGB.pdf. Ein Button weiter oben zeigt auf einen Pfad mit 20260101. Sätze zu Gebühr und Bescheinigung stammen nur aus der Datei, die am 26. Februar 2026 erzeugt wurde. Den Pfad mit 20260101 öffnet diese Seite nicht. Im Titel des geöffneten PDFs steht noch 20240125_PAP_AGB. Entschieden wird nach dem Erzeugungsdatum, dem 26. Februar 2026, nicht nach der älteren Zahl im Titel.
Die Weisungen sind ein PDF von 12 Seiten. Seite 8 und Seite 9 drucken «Polizeiliche Anforderungsprüfung, Stand 01.06.2021». Im Dateinamen steht vorn die Zahl 20240615. Erzeugt wurde die Datei laut Dateiinformation am 11. Juni 2024. Dieses Datum bleibt das Datum der Datei. Einen neuen Regelstand leitet diese Seite daraus nicht ab. Massgeblich ist der gedruckte 1. Juni 2021.
Eine Strasse und ein Hallenname stehen auf den Seiten 8 und 9 nicht. Hitzkirch nennen diese Seiten nicht. In den AGB steht der Ort im Geltungsbereich: unter die Bedingungen fällt die Polizeiliche Anforderungsprüfung an der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch.
Der 12-Minuten-Lauf hat eine eigene Seite: 12-Minuten-Lauf an der PAP. Die Hindernisbahn ebenfalls: Hindernisbahn der PAP in Hitzkirch. Den Namen Tauchen/Schwimmen aus der Klammer führt diese Seite nicht aus.
Abschnitt 3.2 verweist auf eine Filmsequenz. Sie lässt sich über den QR-Code links auf Seite 8 öffnen. Die Seite Vorbereitung verlinkt ausserdem einen Ordner mit dem Titel «Videos Hindernisbahn/Personenbergung». Den Inhalt des Films gibt diese Seite nicht wieder. Neben dem Verweis auf den QR-Code steht in Abschnitt 3.2 kein weiterer Ablaufsatz.
Rettungspuppe RL70, 70 kg, 10 m Hallenboden
Abschnitt 3.1 heisst «Prüfungsaufbau». Beim Sporttest Personenbergung muss eine Rettungspuppe RL70 mit einer Gesamtmasse von 70 kg über eine Distanz von 10 m über den Hallenboden geborgen werden. Die Weisungen schreiben 70kg und 10m ohne Leerzeichen. Dieselbe Masse steht in der Überschrift der Tabelle auf Seite 9, «Wertungstabelle Personenbergung 70kg».
Unter dem Aufbau stehen drei Punkte. Sie gelten dieser Station.
- Es müssen 2 unabhängige Durchgänge absolviert werden. Die bessere Laufzeit zählt.
- Das Tragen oder Anheben der Rettungspuppe ist nicht erlaubt.
- Das Musikhören während der Prüfung ist nicht erlaubt.
Ziehen auf dem Boden, nicht tragen
«Geborgen» ist das Verb in Abschnitt 3.1. «Gezogen» ist das Verb in der Beschreibung von Abschnitt 3.3. Getragen oder angehoben werden darf die Puppe nicht. Einen Weg oberhalb des Bodens druckt Abschnitt 3 nicht. Einen Zeitzuschlag und eine Disqualifikation druckt er zu diesem Verbot ebenfalls nicht. Die Folge eines Verstosses steht dort nicht. Diese Seite erfindet keine Folge.
Was zwischen den beiden Durchgängen geschieht, sagen die drei Punkte nicht. Fest stehen dort zwei Durchgänge und die bessere Laufzeit. Das Wort «unabhängig» wird nicht weiter erklärt.
Musikhören ist während der Prüfung nicht erlaubt. Der Punkt steht unter 3.1, also bei der Personenbergung. Ein weiteres Gerät nennt er nicht. Eine Sanktion nennt er auch nicht.
Gelbe Startlinie, ein Arm, gelbe Ziellinie
Abschnitt 3.3 heisst «Prüfungsbeschreibung Personenbergung». Die Weisungen sprechen vom Teilnehmer und von der Teilnehmerin. Diese Seite spricht Sie als Aspirantin oder als Aspirant an und lässt die Formulierung der Weisungen daneben stehen.
In der Startposition befinden sich beide Füsse links oder rechts neben der Rettungspuppe, hinter der gelben Startlinie. Der Wortlaut ist «mit beiden Füssen links oder rechts». Ein Fuss auf der einen Seite und der andere Fuss auf der anderen Seite ist dieser Wortlaut nicht. Die Puppe darf in der Startposition noch nicht berührt werden.
Nach dem Kommando «Achtung, fertig, los» des Prüfungsexperten wird die Zeit gestartet. Die Weisungen schreiben das Kommando dem Prüfungsexperten zu.
Danach muss die Rettungspuppe an einem Arm gegriffen und 10 m über den Hallenboden gezogen werden. Welcher Arm, welche Hand und welche Körperhaltung: dazu schweigt der Abschnitt. Ergänzt wird hier nichts.
Die Zeit wird gestoppt, sobald der Kopf der Rettungspuppe die gelbe Ziellinie überschreitet. Stoppsignal ist der Kopf. Ein anderes Körperteil nennen die Weisungen an dieser Stelle nicht.
Der zweite Durchgang startet nach 10 Sekunden Pause. Die bessere der beiden Laufzeiten zählt. Denselben Hinweis auf die bessere Laufzeit tragen schon die Punkte unter 3.1. Eine dritte Messung steht in Abschnitt 3 nicht.
Das Wort der Weisungen für die gemessene Zeit bleibt «Laufzeit», auch wenn die Puppe gezogen und nicht gelaufen wird. Umbenannt wird die Zeit hier nicht.
Auszug der Wertungstabelle auf Seite 9
Seite 9 trägt die Überschrift «Wertungstabelle Personenbergung 70kg». Die Spalten heissen Männer und Frauen, daneben steht die Note. Einen vierten Spaltentitel druckt die Seite nicht. Die Wörter hervorragend, genügend und ungenügend stehen in einer Spalte ohne Überschrift. Die Zeiten sind mit einem Punkt gedruckt, also 7.0 und nicht 7,0.
Die erste Fussnote lautet: Laufzeit in Sekunden für eine Prüfungsdistanz von 10m. Die zweite Fussnote lautet: Die Laufzeit wird IMMER auf die nächste Stufe aufgerundet. Ein Beispiel rechnet diese Seite dazu nicht. Eine Zeit, die zwischen zwei gedruckten Zeilen liegt, erhält hier keine Note. Die volle Skala bleibt in den Weisungen.
Auf den gedruckten Zeilen ist die höhere Note die kürzere Zeit. «Hervorragend» steht an der kürzesten Zeile, Note 1 an der langsamsten. Wer die bessere Laufzeit sucht, sucht auf dieser Tabelle die kürzere Zeit, nicht die längere. Für eine Zeit, die nicht gedruckt ist, setzt diese Seite keine Note ein.
Die Zeile der Note 6 nennt 3.5 Sekunden in der Spalte Männer und 5.0 Sekunden in der Spalte Frauen. Daneben steht «hervorragend».
Die Zeile der Note 4 nennt 7.0 Sekunden in der Spalte Männer und 9.0 Sekunden in der Spalte Frauen. Daneben steht «genügend». Das Wort gilt dieser Zeile. Die Weisungen schreiben nicht, jede kürzere Zeit trage dasselbe Wort. Ein Urteil über die Polizeiliche Anforderungsprüfung steht an der Tabelle nicht.
Direkt unter der Note 4 steht die Note 3.5, mit 8.0 Sekunden in der Spalte Männer und 10.0 Sekunden in der Spalte Frauen. Auf dieser Zeile steht «ungenügend». Das ist die Beschriftung der Zeile, kein Satz der AGB. Langsamer als die Zeile «genügend» ist in den drei gelesenen Texten kein Urteil über die PAP. Die Texte fällen es nicht. Diese Seite fällt es auch nicht.
Die Zeile der Note 1 trägt ein Grösser-als-Zeichen: mehr als 12.0 Sekunden in der Spalte Männer und mehr als 14.0 Sekunden in der Spalte Frauen. Die Zeile direkt darüber ist die Note 1.5, mit genau 12.0 Sekunden in der Spalte Männer und genau 14.0 Sekunden in der Spalte Frauen. Diese beiden Werte, jeder in seiner Spalte, sind die Note 1.5. Die Note 1 fängt erst danach an. Auf ihrer Zeile fehlt ein Wort wie «genügend» oder «hervorragend».
Alle übrigen Noten, die Seite 9 zwischen diesen Zeilen druckt, lässt diese Seite aus. Wer eine Zeit zwischen zwei genannten Zeilen einordnet, braucht die Tabelle in den Weisungen.
| Note | Männer | Frauen | Beschriftung |
|---|---|---|---|
| 6 | 3.5 | 5.0 | hervorragend |
| 4 | 7.0 | 9.0 | genügend |
| 1 | > 12.0 | > 14.0 | kein Wort |
Bescheinigung und Gebühr, ohne die Sekunden der Puppe
Die AGB regeln die Teilnahme an der Polizeilichen Anforderungsprüfung. Eine Sekunde der Personenbergung drucken sie nicht. Bescheinigung, Gebühr und Wiederholung gelten der ganzen Prüfung. Sie stehen hier neben den zwei Durchgängen und nehmen deren Platz nicht ein.
Als Initiative der folgenden Korps bezeichnen die AGB die Polizeiliche Anforderungsprüfung.
- Kantonspolizei Nidwalden
- Kantonspolizei Obwalden
- Kantonspolizei Schwyz
- Kantonspolizei Uri
- Luzerner Polizei
- SBB Transportpolizei
- Aargauer Regionalpolizeien
- Zuger Polizei
Teilnahmebescheinigung ohne Resultate
Nach Prüfungsschluss erhalten Sie vor Ort eine Bescheinigung über die Teilnahme. Resultate stehen darauf nicht. Beilegen müssen Sie das Papier, die AGB sagen zwingend, dem Bewerbungsdossier bei einem der genannten Korps.
Einen schriftlichen Leistungsnachweis händigt niemand aus. Zu Ihren Resultaten schweigt die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch. Eine Übersicht der Resultate gibt es nur mündlich, und nur wenn eines dieser Korps Sie in ein Rekrutierungsverfahren aufnimmt. Sie kommt dann von diesem Korps. Die AGB sagen nicht, dass am Prüfungstag jede Person eine Note auf Papier mitnimmt.
Die Ergebnisse darf die Schule an die Korps weitergeben, für den Bewerbungsprozess. Eine Empfehlung, Sie anzustellen, spricht sie nicht aus, weder Ihnen noch den Korps gegenüber. Den Rekrutierungsentscheid treffen in jedem Falle die Polizeikorps.
Der Datenschutz der AGB lässt an der Prüfung nur zweierlei erfassen: die Personalien, und die Ergebnisse, die erzielt werden. Nach 4 Jahren werden diese Daten gelöscht.
Gültig ist die Teilnahmebescheinigung 2 Jahre, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum.
CHF 180.-, Mittagessen inbegriffen
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 180.-. Die Mittagsverpflegung ist in diesem Betrag inbegriffen. Fällig wird die Gebühr unmittelbar nach der Registrierung, bezahlt wird online. Einen Termin wählen Sie erst, nachdem die Gebühr entrichtet ist.
Ein bestätigter Termin bindet, das Aufgebot auch. Müssen Sie aus einem nachweisbar unverschuldeten Grund verschieben, geht die Meldung unverzüglich an die Administration der Polizeilichen Anforderungsprüfung. Über den Online-Zugang lässt sich der Termin noch ändern, spätestens 14 Tage vorher. Bleiben Sie ohne Begründung fern, verfällt die schon bezahlte Gebühr. Annullieren kann die Administration einen Termin. Termine, die noch bevorstehen, stehen in der gelesenen Datei nicht. Hier stehen sie ebenfalls nicht.
Zwei Durchgänge hier, Wiederholung der ganzen PAP dort
Die zwei Durchgänge stehen in Abschnitt 3 der Weisungen. Die AGB reden von der Prüfung im Ganzen: sie kann beliebig oft wiederholt werden, so ihr Wort. Ausgenommen bleibt der Prüfungsteil «Psychologische Eignungsprüfung PET», höchstens zweimal. Der PET ist nicht die Personenbergung. Weiteres zum PET steht hier nicht.
Bei einer Wiederholung zählen die dann aktuellen Resultate. Jede Wiederholung der ganzen Polizeilichen Anforderungsprüfung kostet wieder CHF 180.-. Die Pause von 10 Sekunden ist kein zweiter Prüfungstag. Diese zweite Gebühr knüpfen die AGB an die Wiederholung der ganzen Prüfung. Eine eigene Gebühr für den zweiten Durchgang nennt Abschnitt 3 nicht.
Wer die Polizeiliche Anforderungsprüfung am Prüfungstag aus medizinischen Gründen nicht zu 100% absolvieren kann, darf die noch ausstehenden Teilprüfungen ohne Kostenfolge an einem anderen Prüfungstermin nachholen. Ein entsprechendes Arztzeugnis muss zwingend vorliegen. Eine Zeit jenseits der Note 4 kommt in diesem Satz nicht vor.
Häufige Fragen
Die Antworten sagen nichts, was oben nicht schon steht. Fehlt oben eine Sekunde, fehlt sie auch in der Antwort.
Wie viele Durchgänge hat die Personenbergung, und welche Zeit zählt?
Abschnitt 3.1 verlangt 2 unabhängige Durchgänge. Die bessere Laufzeit zählt. Der zweite Durchgang startet nach 10 Sekunden Pause. Auf den gedruckten Zeilen der Seite 9 ist die höhere Note die kürzere Zeit. Daneben kennen die AGB eine Wiederholung der gesamten Polizeilichen Anforderungsprüfung. Dabei wird die Gebühr von CHF 180.- jedes Mal neu fällig. Ausgenommen ist allein der Prüfungsteil Psychologische Eignungsprüfung PET, höchstens zweimal. Die Personenbergung fällt nicht unter diese Ausnahme.
Darf die Puppe angehoben werden, und ist Musik erlaubt?
Nein. Tragen und Anheben der Rettungspuppe sind nicht erlaubt. Musikhören während der Prüfung ist nicht erlaubt. Einen Zeitzuschlag für diesen Fall druckt Abschnitt 3 nicht.
Wann läuft die Uhr, und wann stoppt sie?
Nach dem Kommando «Achtung, fertig, los» des Prüfungsexperten wird die Zeit gestartet. Vorher stehen beide Füsse links oder rechts neben der Puppe, hinter der gelben Startlinie, ohne die Puppe zu berühren. Gegriffen wird ein Arm, gezogen wird 10 m über den Hallenboden. Gestoppt wird, sobald der Kopf die gelbe Ziellinie überschreitet.
Legen die AGB eine Note für diese Station fest?
Nein. Note 4 steht bei 7.0 Sekunden für Männer und bei 9.0 Sekunden für Frauen, mit dem Wort genügend. Note 6, hervorragend, steht bei 3.5 Sekunden für Männer und bei 5.0 Sekunden für Frauen. Note 1 liegt über 12.0 Sekunden bei den Männern und über 14.0 Sekunden bei den Frauen. Genau 12.0 in der Spalte Männer und genau 14.0 in der Spalte Frauen sind die Note 1.5. Das sind Zeilen der Weisungen. Eine Note für den Sport enthalten die AGB nicht. Auf der Bescheinigung fehlen die Resultate. Ihre Gültigkeit dauert 2 Jahre, ab dem Tag der Ausstellung.
Das Wichtigste
Die Personenbergung der Polizeilichen Anforderungsprüfung ist in den Weisungen ein Zug mit der Rettungspuppe RL70. Die Gesamtmasse beträgt 70 kg, die Distanz 10 m über den Hallenboden. Es gibt zwei unabhängige Durchgänge. Die bessere Laufzeit zählt, und auf der gedruckten Tabelle ist die höhere Note die kürzere Zeit. Der zweite Durchgang startet nach 10 Sekunden Pause. Getragen oder angehoben werden darf die Puppe nicht. Musikhören ist nicht erlaubt.
Am Start stehen beide Füsse links oder rechts neben der Puppe, hinter der gelben Startlinie, ohne Berührung. Das Kommando «Achtung, fertig, los» schreiben die Weisungen dem Prüfungsexperten zu, dann läuft die Zeit. Gegriffen wird ein Arm. Die Zeit stoppt, wenn der Kopf die gelbe Ziellinie überschreitet.
Die Zeile der Note 4, Wort «genügend», liegt bei 7.0 Sekunden für Männer und bei 9.0 Sekunden für Frauen. Note 6, «hervorragend», liegt bei 3.5 Sekunden für Männer und bei 5.0 Sekunden für Frauen. Note 1 liegt über 12.0 Sekunden bei den Männern und über 14.0 Sekunden bei den Frauen. Genau 12.0 in der Spalte Männer und genau 14.0 in der Spalte Frauen sind die Note 1.5. Aufgerundet wird die Laufzeit immer auf die nächste Stufe. Die volle Tabelle steht auf Seite 9 der Weisungen. Eine Bestehensnote setzen die AGB nicht.
Resultate stehen auf der Teilnahmebescheinigung nicht. Ab dem Ausstellungsdatum läuft ihre Gültigkeit 2 Jahre. Die Gebühr ist CHF 180.-, das Mittagessen inbegriffen. Weder eines der Korps noch die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch trägt diese Redaktion. Abgenommen wird die Personenbergung hier nicht. Eine Laufzeit sagt diese Seite nicht zu.
Quellen
- Weisungen Sporttests, Abschnitt 3 Personenbergung, Seiten 8 und 9 inklusive Wertungstabelle, gedruckter Stand 1. Juni 2021, Datei 20240615_PAP4_Weisungen_Sporttests.pdf, 12 Seiten, gelesen am 21. Oktober 2026, Polizeiliche Anforderungsprüfung
- Seite Vorbereitung, zukunftpolizei.ch, gelesen am 21. Oktober 2026: Personenbergung als einer von vier Namen der physischen Leistungsfähigkeit, ohne Beschreibung des Zugs, zukunftpolizei.ch
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Polizeiliche Anforderungsprüfung, Datei 20260226_PAP_AGB.pdf, erzeugt am 26. Februar 2026, gelesen am 21. Oktober 2026. Keine Note für die Personenbergung, Polizeiliche Anforderungsprüfung